ESG - Nachhaltigkeitsinformationen

Unsere allgemeinen Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken

Am 10.03.2021 ist die EU-Transparenzverordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden in der EU einheitliche Offenlegungspflichten auf Unternehmens- sowie Produktebene für Finanzprodukte und Versicherungsprodukt im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren definiert. Wir erläutern Ihnen, was dies für die Dienstleistung der ifkonzepte bedeutet.

1. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet. Die Verwirklichung von Risiken aus diesen Bereichen könnte negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben. Diese Risiken, die auch ESG-Risiken genannt werden, können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

2. Welche Beispiele gibt es für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels können vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. 
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.


3. Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

Unsere Vergütung für die Vermittlung von Finanzanlagen, Versicherungen oder Versicherungsanlageprodukten fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Auch die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

4. Besondere Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

4.1 Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Vermittlung von Finanzanlagen einzubeziehen, berücksichtigen wir im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen.  Wir stellen unseren Kunden im Rahmen der Vermittlung ggf. gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteilen für unsere Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert der Anbieter die Anlageinteressenten mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde mit uns im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.


4.2 Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 

Im Rahmen der Vermittlung berücksichtigen wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der uns von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Wenn der Kunde darüber hinaus ein besonderes Interesse an Nachhaltigkeitsfaktoren seiner (möglichen) Finanzprodukte hat, gehen wir darauf auf Nachfrage im Gespräch gerne ein.


5. Besondere Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsprodukten  

Die ifkonzepte verfolgt derzeit im Bereich Versicherungen und Versicherungsanlageprodukte keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigt die ifkonzepte nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Derzeit fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie ausreichende Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Daher werden diese Aspekte bislang noch nicht standardmäßig in unserer Vermittlung und Beratung berücksichtigt. Die ifkonzepte beobachtet sorgfältig die weitere Entwicklung und wird zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Vermittlung und Beratung berücksichtigen.

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